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   OVG Sachsen, 29.05.2006 - 5 E 369/05   

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OVG Sachsen, 29.05.2006 - 5 E 369/05 (https://dejure.org/2006,15116)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2006 - 5 E 369/05 (https://dejure.org/2006,15116)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 5 E 369/05 (https://dejure.org/2006,15116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 9 Abs. 3 S. 1 Hs 1, § 87a Abs. 1 Nr. 5, § 151, § 165; GKG § 66 Abs. 6 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Senatsbesetzung mit drei Richtern

  • Judicialis

    VwGO § 9 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1; ; VwGO § 87a Abs. 1 Nr. 5; ; VwGO § 151; ; VwGO § 165; ; GKG § 66 Abs. 6 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95

    Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2006 - 5 E 369/05
    Zwar ist der Berichterstatter nach jener Vorschrift für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss im erstinstanzlichen Verfahren zuständig, wenn die diesem zugrunde liegende Kostenlastentscheidung ebenfalls - hier nach § 87 a Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 VwGO bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - durch den Berichterstatter erlassen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1996, NVwZ 1996, 786; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.5.1997, NVwZ-RR 1998, 462 f.; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2003, NVwZ-RR 2004, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 12 S 2675/02

    Kein Vertretungszwang für Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2006 - 5 E 369/05
    Das gilt auch für die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (vgl auch BayVGH, Beschl. v. 6.12.2002, NVwZ-RR 2003, 690; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.1.2003, NVwZ-RR 2003, 689; Seibert, NVwZ 2002, 265 [269]).
  • OVG Hamburg, 02.05.1997 - Bs IV 223/96

    Kostenentscheidung; Kostenerinnerung; Widerspruchsverfahren; Rechtsanwaltskosten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2006 - 5 E 369/05
    Zwar ist der Berichterstatter nach jener Vorschrift für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss im erstinstanzlichen Verfahren zuständig, wenn die diesem zugrunde liegende Kostenlastentscheidung ebenfalls - hier nach § 87 a Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 VwGO bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - durch den Berichterstatter erlassen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1996, NVwZ 1996, 786; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.5.1997, NVwZ-RR 1998, 462 f.; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2003, NVwZ-RR 2004, 309).
  • OVG Sachsen, 20.06.2006 - 5 E 49/06

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Berichterstatter,

    Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Senatsbesetzung mit drei Richtern (wie Beschluss vom 29.5.2006 - 5 E 369/05 -).

    Die Entscheidung des Senats über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung ist jedoch nicht ihrerseits eine Kostenentscheidung im Sinne des § 87 a Abs. 1 Nr. 5 VwGO, sondern eine Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.5.2006 - 5 E 369/05 - Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 165 RdNr. 34).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 2 OA 433/07

    Zuständigkeit des Berichterstatters beziehungsweise Einzelrichters für die

    Die Entscheidung des Senats über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung ist jedoch nicht ihrerseits eine Kostenentscheidung im Sinne des § 87 a Abs. 1 Nr. 5 VwGO, sondern eine Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.5.2006, - 5 E 369/05 -, juris; Beschl. v. 20.6.2006 - 5 E 49/06 -, NVwZ 2007, 116; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 165 Rdnr. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 1 E 32/11

    Antrags-, Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis des Prozessbevollmächtigten eines

    vgl. Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 29. Mai 2006 - 5 E 369/05 -, …
  • OVG Sachsen, 26.04.2010 - 1 E 49/10

    Kostenfestsetzungsbeschluss, GmbH, Liquidation, Parteifähigkeit

    Es liegt nämlich kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung über die Kosten im Sinn von § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.5.2006, SächsVBl. 2006, 216 m. w. N.; HessVGH, Beschl. v. 11.11.2009 -1 E 2412/09 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 19.08.2014 - 5 E 57/14

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Kammerbesetzung, ; vorbereitendes

    Die für die Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz geltende Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG, die für eine Entscheidung über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Erinnerungsentscheidung des Einzelrichters (bzw. Berichterstatters) grundsätzlich wiederum den Einzelrichter (bzw. Berichterstatter) für zuständig erklärt, findet somit hinsichtlich der Erinnerung gegen den Beschluss über die Festsetzung der im Verhältnis zwischen den Beteiligten zu erstattenden Kosten (§§ 151 und 165 VwGO) keine Parallele; hier verbleibt es in der Beschwerdeinstanz bei der Senatsbesetzung mit drei Richtern (SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2006 - 5 E 49/06 -, juris Rn. 3 und v. 29. Mai 2006 - 5 E 369/05 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 23.02.2009 - 2 E 11/09

    Streitwert; Berufungszusage; nachträgliche Befristung; Bedeutung

    Die Entscheidung des Senates über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts ist jedoch keine Nebenentscheidung zur zurückgenommenen Berufung, sondern eine Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren; § 87a VwGO findet keine Anwendung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2006, NVwZ 2007, 116; Beschl. v. 29.5.2006, SächsVBl. 2006, 216 zur Entscheidung über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss).
  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 E 92/09

    Erledigungsgebühr, Geschäftsgebühr, eine Angelegenheit

    Es liegt kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung über Kosten i. S. v. § 87a Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 29.5.2006, SächsVBl. 2006, 216).
  • OVG Sachsen, 16.02.2010 - 5 E 1/10

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren

    Es liegt kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung über Kosten i. S. v. § 87a Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 29.5.2006, SächsVBl. 2006, 216).
  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - NC 2 E61/09

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; materiell-rechtliche Einwendungen

    Es liegt kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung bei Zurücknahme des Antrags oder über Kosten im Sinne von § 87a Abs. 1 Nr. 2, 5 und Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.5.2006, SächsVBl. 2006, 216).
  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - NC 2 E 61/09

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; materiell-rechtliche Einwendungen

    Es liegt kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung bei Zurücknahme des Antrags oder über Kosten im Sinne von § 87a Abs. 1 Nr. 2, 5 und Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.5.2006, SächsVBl. 2006, 216).
  • OVG Sachsen, 03.08.2011 - 4 E 18/11

    Gebührenfestsetzung, Erinnerung, Beschwerde, Besetzung des Senats

  • VG Berlin, 23.05.2011 - 35 KE 32.10

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 4 E 139/14

    Beschwerde, Erinnerung, Wiedereinsetzung, Telefax

  • OVG Sachsen, 11.06.2012 - 1 E 43/11

    Zustellung, Empfangsbekenntnis, Zustellungsmangel, Empfangsbereitschaft,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2007 - 1 O 53/07

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten für notwendigen Anwaltswechsel wegen

  • VG Gießen, 17.02.2005 - 5 E 1010/04

    Verlangen der rückwirkenden Ruhestandsversetzung als Anspruch auf Schadensersatz,

  • VG München, 07.01.2013 - M 10 M 12.6187

    Antrag auf Entscheidung des Gerichts; Kostenfestsetzung; Anwaltliche Vertretung

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